Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herzlich Willkommen zu deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Einzelreisende)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 4 Stand: November 2014
INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERANSTALTER (EINZELREISENDE) ........................................... 5
1 GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN ...................................................................................................... 5
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG .................................................................................................. 5
3 RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS.................................................................................. 5
4 RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS ........................................................................................................ 6
5 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG ............................................................................................................. 6
6 RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW) ............................................................ 7
7 RÜCKTRITT DES HOTELS ............................................................................................................................ 7
8 HAFTUNG DES HOTELS ............................................................................................................................... 7
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN ........................................................................................................................... 8
KURZVERSION DER AGBR (EINZELREISENDE) ........................................................................................................ 9*
KURZVERSION DER AGBR (EINZELREISENDE) (ENGLISCHE ÜBERSETZUNG) ......................................................... 10*
* Für Nicht-IHA-Mitglieder ausschließlich zu beziehen über den IHA-Shop (www.iha-shop.de).
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Einzelreisende)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 5 Stand: November 2014
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERANSTALTER (EINZELREISENDE)
1 GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reise-
veranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Ho-
telaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten für Veran-
staltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
1.2 Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kon-
tingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbrin-
genden Leistungen, wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.
1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, für die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als „Ein-
zelreisende“ oder „Reisegruppen“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet.
Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck ein-
heitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustan-
de. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh-
rungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letz-
tere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so früh wie möglich oder auf
Nachfrage bekannt zu geben. Spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hierüber zu
informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen über die Hotelleistungen ge-
mäß Ziffer 1.3 zu geben.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, für die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3 und die von ihm darüber
hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart
wurde, die ausgewiesenen bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Reisever-
anstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ver-
auslagt werden.
3.3 Die Gäste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3. Der Reiseveranstalter ist ver-
pflichtet, seine Gäste über diese zu informieren und sie zu verpflichten, für die etwaige Inanspruch-
nahme darüber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit,
zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch für Gäste, die In-
haber eines Vouchers/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Si-
cherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen
Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.
3.4 Der Reiseveranstalter muss seine Gäste über alle für den Aufenthalt relevanten Umstände und Bedin-
gungen informieren, insbesondere über die Regelung zur Haftung des Hotels gemäß Ziffer 8.
3.5 Für alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenhängenden Fragen wird
der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner
benennen, die/der diese Reisegruppe vertritt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Einzelreisende)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 6 Stand: November 2014
4 RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS
4.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel
hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu bestätigen.
4.2 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der
im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
4.3 Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig Änderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen.
Änderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.
4.4 Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Ver-
fügung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfü-
gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 90% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Reiseveranstalters werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-
den Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart
wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast
selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lo-
kaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst.
5.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem
Endkunden gebündelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie dürfen nicht als Einzelpreise für
einfache Übernachtung (non-packages) in Distributionskanälen (insbesondere Online) dem Endkunden
oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und
Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.
5.3 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Reise-
veranstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.4 Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5.5 Vereinbarungen über die etwaige Zahlung der Provision (auch „Kommission“) sind entweder im Ho-
telaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschließenden Vereinbarung zu treffen. Ist für dieselbe
Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu
bezahlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Einzelreisende)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 7 Stand: November 2014
6 RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
6.1 Ein Rücktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rück-
trittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinba-
rung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils
in Textform erfolgen.
6.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Ver-
trag vereinbart wurde, kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters er-
lischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel aus-
übt.
6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-
oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurech-
nen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-
wendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarran-
gements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zah-
len. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.
7 RÜCKTRITT DES HOTELS
7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz
oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt,
im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Frist-
setzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.1 und/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher-
heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleis-
tet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-
rückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen we-
sentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters
bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurech-
nen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
7.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadens-
ersatz.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder
der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Einzelreisende)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 8 Stand: November 2014